PKW Unfallgutachten

PKW Unfallgutachten

Unfallgutachten für PKW Schäden

Verkehrsunfälle sind leider alltäglich auf den deutschen Straßen/ Autobahnen. Es ist schwer und manchmal unmöglich das Unglück zu vermeiden. Dank der geltenden Haftpflichtversicherung muss man sich davor nicht fürchten, dass die entstandenen PKW Schäden nicht erstattet werden. Aber nicht egal ist, in welchem Maße diese Schäden erstattet werden. Wenn man aufmerksam genug ist und seine Rechte kennt kann man alle seine Schäden an seinem PKW erstatten lassen.

Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Wenn unser PKW verunglückt ist, sollten wir bis ins kleinste Detail aufpassen, damit die Schäden hundertprozentig erstattet werden. Viele messen Ihre Schäden am PKW nicht vollkommen auf und bekommen viel weniger als sie tatsächlich bekommen könnten. Da nicht jeder Autofahrer unbedingt ein PKW Sachverständiger ist sollte man wissen, von wo man die richtige Hilfe bekommen kann.

MOTOEXPERT ist genau in diesem Bereich tätig: unser Netzwerk ist bereit, Unfallgutachten aller Art zu erstellen, wenn Ihr PKW bei einem Unfall beschädigt wurde. In den folgenden Zeilen beantworten wir einige wichtige Fragen zum Thema Unfallgutachten.

Ist ein Unfallgutachten für jeden erhältlich?

Jedermann hat das Recht, ein Unfallgutachten, also einen fachgerechten Bericht über die entstandenen Schäden zu erhalten. Wenn Sie sicher gehen und nicht von den Versicherungen benachteiligt werden möchten, nehmen Sie den Kontakt mit einem Sachverständigen auf. Es werden in vielen Fällen solche PKW Schäden ermittelt, an die man überhaupt nicht denkt - und wenn sie versteckt bleiben, hat wiederum die Versicherung gewonnen.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Es ist wichtig, dass die Erstellung eines Unfallgutachtens auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird, dies jedoch nur bis zur einer bestimmten Grenze. Wenn Sie mit ihrem PKW verunglücken, nehmen Sie den Kontakt zu einem Sachverständigen auf und wir machen Ihnen eine vorläufige Schadenermittlung anhand digitaler Fotos oder persönlich vor Ort. Unter der Schadensgrenze von 715 Euro werden Sie die Gebühren der Unfallgutachten-Erstellung erstatten - über 715 Euro bezahlt die Versicherung.

Vorsicht mit dem "gegnerischen Gutachter"!

Eine der schlechtesten und bekanntesten Eigenschaften der Versicherungen ist, dass sie möglichst wenig bezahlen wollen. Sie beauftragen in einigen Fällen ihren eigenen Gutachter um die Schäden selbst zu ermitteln. Ihre Methode ist die Gleiche, mit einem einzigen Unterschied: die PKW Schäden werden in kleinerem Maße ermittelt. Jedermann hat das Recht, selber einen Sachverständigen zu wählen, der fachgerecht und unabhängig ist und das Unfallgutachten korrekt erstellt.

Was zählt zu den Schäden? Nur PKW Schäden oder auch andere Nachteile?

Nicht nur PKW Schäden! Während der Erstellung eines Unfallgutachtens untersucht MOTOEXPERT alle Möglichkeiten und Schäden. Darüber können Sie von uns eine ausführliche Beratung erhalten.

Ein Unfallgutachten umfasst die folgenden möglichen Anforderungen außer den PKW Schäden:

  • Schmerzensgeld
  • Abschleppkosten
  • Gepäckstücke
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Sonderkosten (Telefon- Portogebühren)

 Habe ich Reparaturpflicht für meinen PKW nachdem ich das Unfallgutachten bekommen habe?

Nein. Obwohl Ihr PKW beschädigt wurde, müssen ihn nicht unbedingt selbst reparieren lassen. Trotzdem haben Sie das Recht, ein Unfallgutachten zu erhalten. Das nennt man ein fiktives Unfallgutachten. In diesem Fall bekommen Sie die Gebühren der Erstellung des Unfallgutachtens zurück, ohne der Mehrwertsteuer.